Logo Javitec links
  • #1 Donnerhall: EUGH zur Nichtigkeit Privacy Shield
  • #2 Bekräftig: Auskunft Bestandsdaten nicht legal!
  • #3 Aufsicht: viele Webseiten weiterhin ungenügend!
  • #4 Joint Controller: tschüss AV-Vertrag?
Logo Javitec rechts

NEWS

In dieser Rubrik sind ledilgich die Highlights der letzten Wochen aufgeführt. Diese Themen könnten interessant sein, da sie in der Regel Auswirkungen auf den täglichen Umgang mit persönlichen Daten haben. Für den einen mehr, für den anderen weniger.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn ein oder alle Themen von Interesse sind.

.

Highlights



#1 in KW29: Paukenschlag1: Max Schrems gewinnt erneut seine Klage vor dem EUGH. Weitreichende Folgen für das bestehende Privacy Shield Abkommen.

Für einige hätte das letzte Urteil des EUGH im Fall Max Schremms gern noch auf sich warten lassen können, anderen dauerte es viel zu lange. Nun ist es aber Gewissheit: das Schutzniveau des Privacy Shields für den Datenaustausch zwischen Europa und den USA ist, bezogen auf die DSGVO, als nicht gleichwertig anzusehen. Der EUGH sah sich deshalb gezwungen, im Rahmen des Schremms-II-Urteils, das Privacy Shield für ungültig zu erklären. Somit besteht akuter Handlungsbedarf für eine Vielzahl von Unternehmen, die trotz allem, Daten in die USA transferieren müssen.

Wenn Sie konkret wissen möchten, welche Auswirkungen das EUGH-Urteil auf Ihre Datenverarbeitung hat, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.




#2 in KW29: Paukenschlag2: Urteil zum Thema Vorhalten von Daten u.a. für Behörden und Strafverfolgung.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte §113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), also der manuelle Abruf und die Übermittlung von Bestandsdaten, für verfassungswidrig.

Mehr dazu auch unter Netzpolitik.org

Wenn Sie konkret wissen möchten, welche Auswirkungen das Verfassungsgereichtsurteil auf Ihre Datenverarbeitung hat, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.



#3 Unternehmenswebseite: Datenschutzerklärungen vielfach noch immer falsch!

Die Datenschutzaufsichtsbehörden führen vermehrt eigene Überprüfungen von Datenschutzerklärungen auf Firmenwebseiten durch. Aus vielen Gesprächen mit Vertretern der Datenschutzaufsichtsbehörden ist zu entnehmen, dass immer noch eine Vielzahl von Datenschutzerklärungen auf Unternehmenswebseiten fehlerhaft und unvollständig sind. Es hat sich inzwischen also "herumgesprochen", dass überhaupt eine Datenschutzerklärung vorhanden sein muss. Das wird auch umgesetzt. Doch die Vollständigkeit, Richtigkeit, aber vor allem die "transparente" Ausgestaltung und Verständlichkeit der dargestellten Informationen ist sehr häufig zu bemängeln. Neben den eigeninitiierten Prüfungen gehen bei den Behörden anscheinend ebenfalls eine erhebliche Menge an Meldungen zu Datenschutzverstößen ein, die die Webseite der Unternehmen betrifft.
Der Rat der Behörden, sich fachmännischen Rat durch Datenschutzberater "an Board zu holen", verhallt dann wohl doch allzu oft. Das Ergebnis: die Datenschutzerklärung ist oftmals nicht DSGVO-konform!
Überprüfen Sie dringend die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite! Bei Bedarf helfen wir natürlich auch gern weiter!

Wenn Sie konkret wissen möchten, welche Auswirkungen dieses Thema auf Ihre Datenverarbeitung hat, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.




#4 Gemeinsame Verantwortliche: wirklich so häufig anzutreffen?

Viele Verarbeitungen, gerade im Konzernverbund, sind nicht einfach strukturiert, da neben Gesellschaftsrecht auch oft noch gesellschafterrechtliche Belange berückstichtig werden müssen. Kommt dann auch noch der Datenschutz dazu ist die Gemengelage oftmals nicht einfach zu durchdringen. Die einzige schnelle Lösung erscheint häufig in der "gemeinsamen Verantwortlichkeit", in der, wie der Name schon aussagt, alle Beteiligte gemeinsam für die Einhaltung der Datenschutzanforderungen zuständig sind.
Stimmt das wirklich? Was ist besser: die "klassiche Auftragsverarbeitung" oder doch gemeinsam Verantwortlich? Welche besonderen Herausforderungen müssen beachtet werden bei der gemeinsamen Verantwortlichkeit?

Wenn Sie konkret wissen möchten, welche Auswirkungen dieses Thema auf Ihre Datenverarbeitung hat, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.